AGB
Zusatzbestimmungen Bilddatenbanken
Zusatzbestimmungen Web2Proof
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen von Waren und erbrachten Leistungen, auch wenn diese Lieferungen und Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf die AGB erfolgen. Diese AGB gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung anerkennt der Auftraggeber diese AGB. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (zB. Rahmenvertrag) - nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Abweichenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
Vertragsabschluß
Bestellungen des Auftraggebers sind das Anbot im Rechtssinn und werden erst durch unsere schriftliche, per E-Mail oder auf anderem elektronischen Weg übersandte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung oder Leistung angenommen. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Preise
- Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise gelten ab Werk exkl. Versandkosten und Versicherung.
- Sollte nach Anbotslegung bis zur tatsächlichen Lieferung eine maßgebliche Erhöhung der Einzelkosten wie zB. eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder der Materialkosten eintreten, sind wir berechtigt, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
- Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen.
Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung ist unabhängig vom Eingang der Ware innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir - sofern uns keine höheren Kosten entstanden sind gesetzliche Verzugszinsen. Die mit der Einbringlichmachung verbundenen Mahn-, Auskunfts- und sonstigen Kosten trägt der Auftraggeber.
- Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- Wird uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so können wir sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen verlangen. Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen sind wir darüber hinaus - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, unsere Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten, Sicherstellung zu verlangen oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Lieferfrist
- Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, sofern die Termine nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin zugesagt werden. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Auftraggeber jedenfalls erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn wir trotz schriftlicher Setzung einer Nachfrist im Ausmaß von zumindest der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit die Lieferung nicht durchführen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Einganges des Auftrages bei uns, sofern alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig zur Verfügung stehen und endet an dem Tag, an dem die Ware unseren Betrieb verlässt.
- Die Lieferfrist wird für die Dauer der Prüfung von übersandten Andrucken oder Korrekturausdrucken sowie der Dauer der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber entsprechend verlängert. Gleiches gilt für die Dauer der Hinderung bei allen vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie zB. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Ausschuss wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, auch wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. Bei einer nachträglichen Auftragsänderung durch den Auftraggeber werden die Lieferfristen um den daraus resultierenden zusätzlichen zeitlichen Arbeitsaufwand verlängert.
- Lieferungen erfolgen ab unserem Betrieb auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
- Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% gestattet und werden unter Zugrundelegung des Fortdruckes berechnet. Bei Kleinmengen bis 50 Stück erhöht sich der Prozentsatz auf 20%.
- Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
Erfüllung, Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch im Fall der Lieferung durch uns frei Bestimmungsort mit eigenem oder fremdem Fahrzeug. Lieferungen auf Abruf gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen und werden dann von uns erbracht. Die Lieferung erfolgt mangels besonderer Weisung des Auftraggebers nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
Gewährleistung, Mängelrüge
- aDer Auftraggeber hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei direktem Versand der Waren an Dritte, beginnen die Fristen für die Untersuchung und Rügeverpflichtung mit Einlangen der Ware beim Dritten.
- Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln – unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insb. Gewährleistung, Schadenersatz, besonderes Rückgriffsrecht) – innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang.
- Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Lieferung von Ersatzware gleicher Art und Menge oder Verbesserung. Bei auf Grund von Spezifikationen und Anweisungen des Auftraggebers erbrachten Leistungen leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beginnt durch Lieferung von Ersatzware bzw. Verbesserung nicht neu zu laufen.
- Bei Farbreproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht ausgeschlossen und daher nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck (Proof) und Auflagendruck, insbesondere wenn Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder Proof beigestellt, so übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Belichtungen, Daten oder Drucke. Gleiches gilt, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
Schadenersatz
- Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Auftraggeber beweisen.
- Die von uns bei den gelieferten Waren erteilten Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei der Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen entfällt jede Haftung unsererseits.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass Daten – unabhängig vom genutzten Kommunikationsmittel – nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei uns ankommen. Wir dürfen darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der wir sie erhalten, vom Auftraggeber gesandt wurden.
Sonstiges
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den übersendeten Druckbildentwurf vor Freigabe auf etwaige Fehler jeglicher Art zu überprüfen. Mit der Freigabe des Entwurfs stimmt der Auftraggeber unwiderruflich dem Druck dieser Vorlage zu. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (Autorenkorrekturen) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.
- Vom Auftraggeber beigestellte Materialien wie Vorlagen, Datenträger, etc. sind franko unseren Betrieb anzuliefern. Eine Überprüfung der Unterlagen durch uns erfolgt erst während des Produktionsprozesses. Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizensierte Schriftfonts verwendet werden.
- Die Pflicht zur Datensicherung obliegt – vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Zusatzvereinbarung – ausschließlich dem Auftraggeber.
- Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Zusatzvereinbarung trifft uns keine Verpflichtung, Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse, Druckvorrichtungen, etc. nach Durchführung des Auftrages zu lagern und aufzubewahren. Daten und Datenträger werden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung hinaus archiviert.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferpreises unser Eigentum.
- Uns steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Datenträgern und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
- Per E-Mail gesandte Nachrichten gehen uns nur während der normalen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Österreich und mit Ausnahme des 24.12. und 31.12.) zu. Außerhalb dieser Zeiten auf unserem Server einlangende Nachrichten gelten erst am nächsten Arbeitstag als zugegangen.
Urheberrecht
- Wir setzen voraus, dass der Auftraggeber das Urheberrecht bzw. ein entsprechendes Werknutzungsrecht an den uns zur Vervielfältigung gegebenen Vorlagen besitzt. Wir sind nicht verpflichtet, die Berechtigung des Auftraggebers zu überprüfen, vielmehr ist er alleine für die Einhaltung der einschlägigen Gesetzesvorschriften verantwortlich. Der Auftraggeber sichert weiters zu, über die notwendigen Berechtigungen zu verfügen, damit wir die zur Bearbeitung der von ihm gelieferten Daten beigestellten Schriften bzw. Anwendungssoftware rechtmäßig nutzen dürfen. Wir sichern zu, dass wir die uns zur Verfügung gestellten Schriften bzw. Anwendungssoftware nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages des Auftraggebers verwenden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter aus Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten schad- und klaglos zu halten. Dies inkludiert auch den Ersatz etwaiger Gerichts- sowie Anwaltskosten.
Datenschutzklausel
Der Auftraggeber stimmt zu, dass die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere auch anlässlich der Nutzung von Zusatzdiensten wie zB. der R12 Bilddatenbank, übermittelten Daten für Zwecke unserer Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Die Daten werden von uns zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet.
Schlussbestimmungen
- Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Wien.
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
Zusatzbestimmungen R12 Bilddatenbank
Für die Nutzung der R12 Bilddatenbank gelten zusätzlich folgende speziellen Bestimmungen vorrangig. Sofern die nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrückliche Regelung enthalten, gelten die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen:
- Im Rahmen der R12 Bilddatenbank stellen wir dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Verfügung, seine Daten, Bilder und Layouts in einer bei uns eingerichteten Datenbank gegen Entgelt zu speichern. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, über das Internet auf seine Daten zuzugreifen, diese zu verwalten, zu sortieren und zu gestalten. Den genauen Umfang der im Rahmen der R12 Bilddatenbank zur Verfügung stehenden Leistungen sowie die dafür zu entrichtenden Entgelte bleiben einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vorbehalten.
- Wir behalten uns das Recht zur jederzeitigen Abänderung des Leistungsumfanges sowie der Entgelte ausdrücklich vor. In Falle einer Änderung verständigen wir den Auftraggeber mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail an die vom Auftraggeber bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Mangels schriftlichem Widerspruch des Auftraggebers mit eingeschriebenem Brief binnen 14 Tagen nach Absendung unserer Mitteilung (Postaufgabe) gilt die Änderung des Leistungsumfanges oder des Entgelts als vereinbart. Bei einem rechtzeitigen Widerspruch durch den Kunden wird das Vertragsverhältnis automatisch mit Einlangen des Widerspruches aufgelöst, sofern wir nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt des Widerspruches (Postaufgabe, Sendebestätigung) dem Kunden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den alten Konditionen zusagen. Im Falle der Vertragsauflösung auf Grund eines Widerspruches werden dem Auftraggeber etwaige bereits im Voraus gezahlte Entgelte anteilig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vertragsauflösung bestehen nicht.
- Im Falle der Annahme des Antrages des Auftraggebers zur Einrichtung einer R12 Bilddatenbank erhält der Auftraggeber von uns eine User-ID und ein persönliches Masterpasswort samt Anleitung, die die technischen Voraussetzungen beim Auftraggeber enthält (diese sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu schaffen; ein Ersatz dafür bei Einstellung der R12 Bilddatenbank aus welchem Grund immer, insbesondere auch bei Kündigung durch uns, erfolgt nicht). Damit ist der Auftraggeber in der Lage Subberechtigungen selbst herzustellen und auf unserem Server freizugeben. Mit der Masterberechtigung kann jederzeit auch eine Subberechtigung geändert oder widerrufen werden.
- Für die Ausgabe und die Verwaltung der Subberechtigungen sowie die Verwahrung und Geheimhaltung der Masterberechtigung und der Subberechtigungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei uns kann nur überprüft werden, ob ein Passwort mit einer ordnungsgemäß freigegebenen Subberechtigung übereinstimmt. Eine weitergehende Überprüfungspflicht trifft uns nicht.
- Jede Person, die sich mit einer auf unserem Server freigegebenen Subberechtigung und dem dazu passenden Passwort einloggt, gilt als bevollmächtigt auf die R12 Datenbank des Auftraggebers zuzugreifen und alle Handlungen und Erklärungen im Zusammenhang mit der R12 Bilddatenbank uns gegenüber rechtswirksam abzugeben. Dies gilt auch dann, wenn diese Daten – unabhängig davon, ob sie verschlüsselt oder unverschlüsselt gesandt werden – von unberechtigten Personen (insb "Hackern") entweder beim Auftraggeber oder im Internet ausgelesen werden.
- Für den Zugriff auf die R12 Datenbank sind Dienstleistungen Dritter so zB. von Internetserviceprovidern erforderlich. Dementsprechend können wir – obwohl wir für ausreichende Serverkapazitäten Vorsorge getroffen haben – keine Haftung für eine unterbrechungsfreie Funktion und Verfügbarkeit der R12 Datenbank übernehmen. Dementsprechend kann es auch bei Zugriffen auf die R12 Datenbank zu Überlastungen und längeren Zugriffszeiten kommen, die nicht in unserem Einflussgebiet liegen. Wir sind weiters berechtigt, jederzeit – wenn Gefahr im Verzug ist auch ohne Vorankündigung – Arbeiten durchzuführen, die eine Unterbrechung der Verfügbarkeit mit sich bringen.
- Der Vertrag über die Nutzung der R12 Bilddatenbank wird für einen Zeitraum von drei Jahren ab der ausdrücklichen Annahme des Antrages des Auftraggebers bzw. der Übersendung der Masterberechtigung durch uns zu den in diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mittels eingeschriebenem Brief gekündigt wird (Postaufgabe). Ein weitergehendes ordentliches Kündigungsrecht besteht – ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in diesen AGB – nicht, das beiderseitige Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.
- Wir können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die R12 Datenbank (Datum der Absendung der Kündigung) jederzeit ohne Angabe von Gründen auch gänzlich einstellen. In diesem Fall werden dem Auftraggeber etwaige bereits vorausgezahlte Entgelte anteilig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers auf Grund der Kündigung bestehen nicht.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Auftraggebers zu seiner R12 Datenbank gesperrt und die gespeicherten Daten gelöscht. Der Auftraggeber hat daher rechtzeitig für eine Sicherung bzw. Übertragung seiner Daten Sorge zu tragen. Dem Auftraggeber stehen keine wie auch immer gearteten Ansprüche nach Löschung seiner Daten gemäß dieser Bestimmung zu.
- Der Auftraggeber ist für die von ihm oder von bevollmächtigten Personen in seiner R12 Datenbank gespeicherten Daten ausschließlich selbst verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gespeicherten Daten zu überprüfen. Gleichwohl behalten wir uns das Recht vor, im Fall von offensichtlichen Rechtsverletzungen, Aufträgen von Behörden und Gerichtsentscheidungen nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung Daten ganz oder teilweise zu löschen. In diesem Fall steht dem Auftraggeber kein wie auch immer gearteter Ersatzanspruch zu.
Zusatzbestimmungen WEB TO PROOF
Geltungsbereich:
Für die Nutzung des WEB TO PROOF Services gelten zusätzlich folgende speziellen Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten vorrangig vor den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und den Zusatzbestimmungen R12 Bilddatenbank. Sofern die nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrückliche Regelung enthalten, gelten die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und die Zusatzbestimmungen R12 Bilddatenbank.
- Im Rahmen des WEB TO PROOF Services stellen wir dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Verfügung, seine Daten, Bilder und Layouts nach Registrierung und Anlegung eines Benutzerkontos als PDF auf unseren Server hochzuladen. Es gelten die Richtlinien unserer Datenanforderungen. Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht unseren Vorgaben entsprechen übernehmen wir keine wie auch immer geartete Verantwortung oder Haftung für das Ergebnis des Proofs. Wir übernehmen insbesondere keine Haftung dafür, dass der gedruckte Proof der Vorlage entspricht, oder dass sich der von uns in der Fehlermeldung angegebenen Fehler oder ein anderer Fehler oder andere Probleme verwirklichen oder dass der Proof in irgendeiner Form für den Auftraggeber brauchbar oder verwendbar ist.
- Wir übernehmen nach Maßgabe dieser Bestimmungen nur dann eine Haftung für die Durchführung der Prüfung und des Drucks des Proofs, wenn die vom Auftraggeber auf unseren Server geladenen Daten den von uns für das Service angegebenen Spezifikationen entsprechen. Entsprechen die Daten des Auftraggebers nicht den Spezifikationen, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Wir haften aber in jedem Fall nicht für leichte Fahrlässigkeit. Unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem dreifachen Wert des Auftrages (berechnet nach dem Nettopreis, den wir dem Auftraggeber in Rechnung stellen, inklusive Lieferkosten innerhalb Österreichs) begrenzt. Wir haften nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden. Für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist der Auftraggeber beweispflichtig.
- Die beauftragten Daten werden für einen Monat bei uns gespeichert. Reklamationen und Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb eines Monats ab Auftrag zum Druck des Proofs erhoben werden. Für diesen Zeitraum verpflichten wir uns, die Originalfiles zu speichern. Nur diese bei uns gespeicherten Originalfiles sind Basis für den Auftrag und damit Grundlage etwaiger Gewährleistungsansprüche.
Lieferung:
- Der Auftraggeber kann eine der folgenden Liefer-/Zustellarten wählen:
- Abholung
- Übergabe an einen Botendienst oder
- Versendung per EMS.
- Wir sichern zu, dass wir – wenn als Zustellart "Abholung" oder "Übergabe an einen Botendienst" gewählt wird – den Proof angemessen verpackt innerhalb von 6 Stunden berechnet für einen Zeitraum von 09.00 bis 18.00 Uhr ab vollständigen Eingang der Bestellung an unserer Geschäftsadresse zur Abholung bereitlegen bzw an den Botendienst zur Versendung übergeben. Die 6-Stunden-Frist beginnt bei Eingang der Bestellung zwischen 09.00 und 18.00 Uhr mit dem Zeitpunkt des vollständigen Einlangens der Bestellung auf unserem Server zu laufen. Bei Eingang der Bestellung nach 18.00 Uhr beginnt die Frist am nächstfolgenden Werktag (Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Österreich und mit Ausnahme des 24.12. und 31.12.) um 09.00 Uhr zu laufen. Bei Bestellungen, die nach 12.00 Uhr eingehen, läuft der Rest der 6-Stunden-Frist am nächstfolgenden Werktag ab 09.00 Uhr weiter. Wählt der Auftraggeber als Zustellart EMS, so sichern wir die Übergabe des Proofs an EMS zum Ende des Werktags zu, an dem die 6. Stunde der Frist abgelaufen ist.
- Wir verpflichten uns, den Proof ordnungsgemäß im üblichen Ausmaß zu verpacken. Ab Übergabe an den Botendienst bzw and EMS geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
- Wählt der Auftraggeber "Abholung", so werden wir die Proofs ein Monat ab Eingang der Bestellung zur Abholung aufbewahren. Nicht abgeholte Proofs werden wir danach ohne weitere Verständigung vernichten. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt.
Haftung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber haftet für die vollständige und zutreffende Eingabe der Daten bei Registrierung und Anlegung des Benutzerkontos. Er ist für die sichere Aufbewahrung seines Zugangspasswortes verantwortlich. Jede Nutzung des Benutzerkontos mit dem dafür vorgesehen Passwort ist dem Auftraggeber zuzurechnen, auch wenn sie missbräuchlich ohne sein Wissen durch einen Dritten erfolgt. Der Auftraggeber haftet daher unbeschränkt für die Nutzung seines Benutzerkontos.
Sonstiges
Wir behalten uns das Recht zur jederzeitigen Abänderung des Leistungsumfanges sowie der Entgelte ausdrücklich vor. Wir behalten uns vor, das Service jederzeit teilweise oder gänzlich ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen einzustellen. Wir behalten uns vor, einzelne Auftraggeber von der Nutzung des Services ohne Angabe von Gründen auszuschließen.